Erhalt der KV-Zulassung
Wenn Sie die KV-Zulassung zur Akupunktur besitzen und erhalten wollen, dann fordert die KV eine jährliche Teilnahme an Qualitätszirkeln und mehreren Fallkonferenzen zur Akupunktur. Alle unsere KV-Kurse enthalten 4 Fallkonferenzen zum Thema “Chronischer Schmerz” (Knie und Rücken) und erfüllen somit vollständig die Anforderung der KV.
Zusatzbezeichnung Akupunktur
Kurse für die Zusatzbezeichnung Akupunktur:
- obligatorischer Beginn mit 24 Stunden Modul I (Grundkurs);
- 96 Stunden Module II bis V (Aufbaukurse);
- 60 Stunden praktische Akupunkturbehandlungen und 20 Stunden Fallseminare in mindestens 5 Sitzungen (entspricht 5 PraxisFallseminaren).
Spezielle Schmerztherapie
Wichtig: alle Schmerzkurse finden online (Zoom-Videokonferenz) statt.
Die Kurse sind aufgeteilt in vier Module je 20 Stunden – I, II, III und IV (vormals A, B, C und D).
Psychosomatische Grundversorgung
Die Ausbildung entspricht dem Curriculum der Bundesärztekammer und besteht aus den zwei Kursen „Psychosomatische Grundversorgung A“ und „Psychosomatische Grundversorgung B“ mit jeweils 25 Stunden, davon 10 Stunden „Theorie“ und 15 Stunden „Verbale Interventionen“. Hinzu kommen insgesamt 30 Stunden (4 Tage à 7,5 Stunden) Balintgruppenarbeit.