Erhalt der KV-Zulassung

Wenn Sie die KV-Zulassung zur Akupunktur besitzen und erhalten wollen, dann fordert die KV eine jährliche Teilnahme an Qualitätszirkeln und mehreren Fallkonferenzen zur Akupunktur. Alle unsere KV-Kurse enthalten 4 Fallkonferenzen zum Thema “Chronischer Schmerz” (Knie und Rücken) und erfüllen somit vollständig die Anforderung der KV.
2023  –  Jan | Feb | Mrz | Apr | Mai | Jun | Jul | Aug | Sep | Okt | Nov | Dez
2024  –  Jan | Feb | Mrz | Apr | Mai | Jun | Jul | Aug | Sep | Okt | Nov | Dez

Zusatzbezeichnung Akupunktur

Kurse für die Zusatzbezeichnung Akupunktur:
  • obligatorischer Beginn mit 24 Stunden Modul I (Grundkurs);
  • 96 Stunden Module II bis V (Aufbaukurse);
  • 60 Stunden prak­ti­sche Akupunk­tur­be­hand­lun­gen und 20 Stun­den Fall­se­mi­nare in mindestens 5 Sitzungen (entspricht 5 PraxisFallseminaren).
Nach Modul I muss die Kursreihenfolge nicht mehr zwingend eingehalten werden, was wir allerdings aus didaktischen Gründen nicht empfehlen.

Spezielle Schmerztherapie

Wichtig: alle Schmerzkurse finden online (Zoom-Videokonferenz) statt.
Die Kurse sind aufgeteilt in vier Module je 20 Stunden – I, II, III und IV (vormals A, B, C und D).

Psychosomatische Grundversorgung

Die Ausbildung entspricht dem Curriculum der Bundesärztekammer und besteht aus den zwei Kursen „Psychosomatische Grundversorgung A“ und „Psychosomatische Grundversorgung B“ mit jeweils 25 Stunden, davon 10 Stunden „Theorie“ und 15 Stunden „Verbale Interventionen“. Hinzu kommen insgesamt 30 Stunden (4 Tage à 7,5 Stunden) Balintgruppenarbeit.
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