Hinweise zur Erstattung durch Krankenkassen

Akupunktur bei chronischen Rücken- oder Knieschmerzen wird seit Anfang 2007 von der Krankenkasse erstattet.
Die Patienten können ohne besonderen Antrag in bis zu zehn Sitzungen mit Akupunktur behandelt werden, in Ausnahmefällen auch öfter.

Allerdings ist die Erstattung ausdrücklich nur für die Indikationen
chronischer Schmerz im Bereich des Rückens oder
der chronische Knieschmerz beschränkt.
Viele private Krankenkassen erstatten die Kosten für die Akupunktur zur Schmerzbehandlung.
Bei anderen Beschwerden und wenn Ihr Versicherungsvertrag keine eindeutigen Regelungen enthält,
ist es empfehlenswert, sich mit der Krankenkasse in Verbindung zu setzen.

Hintergrund
Damit wird mit der jetzt beschlossenen Regelung ein neues Kapitel in der Anerkennung der Akupunktur, eine der wirkungsvollsten und verbreitendsten medizinischen Therapien, aufgeschlagen.
Ende 2005 zeigten die Ergebnisse der in Deutschland durchgeführten GERAC-Studie („German Acupunktur Trials“), einer weltweit einmaligen Untersuchung zur Wirksamkeit der Akupunktur nach westlichen klinischen Standards, dass Akupunktur gegen diese Beschwerden besser hilft als bisher übliche Therapieformen.
An der GERAC-Studie war die Forschungsgruppe Akupunktur maßgeblich in Gestaltung und Ausführung maßgeblich beteiligt. Prof. Dr. med. Albrecht Molsberger hat innerhalb der Studienleitung die Untersuchung mitentwickelt.

Bei welchen Ärzten wird die Akupunktur erstattet?
Um einen Mindeststandard an Qualität in Deutschland für die Akupunktur zu sichern, sind nur Vertragsärzte nach einer Übergangsregelung zugelassen, die zusätzlich zur
Zusatzbezeichnung Akupunktur (200 Stunden) noch,
80 Stunden der Psychosomatischen Grundversorgung und
80 Stunden Interdisziplinäre Schmerztherapie
zur Abrechnung der Leistung mit gesetzlichen Krankenkassen nachweisen können.
Diese Ärzte beherrschen die Grundlagen der Akupunktur.

Darüber hinaus gibt es Ärzte mit einer Akupunktur-Vollausbildung.
Diese Ärzte haben sich über die Grundhausbildung hinaus mit mindestens insgesamt 350 Stunden fortgebildet und häufig ihren medizinischen Schwerpunkt im Bereich der Akupunktur.
Sie beherrschen nicht nur die Grundlagen der Akupunktur, sondern auch die wesentlichen Gebiete der Traditionellen Chinesischen Medizin, zum Beispiel die chinesische Arzneikräutertherapie, die Diätetik u.a .. Besprechen Sie bitte mit einem im Bereich der Akupunktur spezialisierten Arzt!

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